Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung

Datum: 30.11.2011 18:11

Nur ein Schlagwort?!
Kein Thema für uns?
Wir doch nicht!
In unserem Verein und in unserem Umfeld gibt es so was nicht!

So oder ähnlich könnten die ersten Gedanken beim Lesen der Überschrift sein. Kindeswohlgefährdung kommt bei uns nicht vor. Gehen wir zur Tagesordnung über. Doch Halt! So einfach ist das nicht. Statistisch gesehen kommt die Kindeswohlgefährdung gar nicht so selten vor. Sie ist in allen Bevölkerungsschichten anzutreffen.

Politik und Gesellschaft fordern, der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken und haben ein rechtliches Instrumentarium geschaffen.

Kindeswohl – was heißt das eigentlich?

Der unbestimmte Gesetzbegriff „Kindeswohl“ hat mehrere Dimensionen und umfasst das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen eines Kindes. Wenn ein Kind entsprechend seines Alters ausreichend Fürsorge, Zuwendung und Förderung erfährt, geht es ihm gut. Sein körperliches, geistiges und seelisches Wohl ist dann sichergestellt. Bei der Beurteilung des Kindeswohls kommt es immer auf die gesamte Lebenssituation des Kindes an.

Alle Kinder haben bestimmte Grundbedürfnisse, deren Befriedigung für ihr Überleben und ihre gesunde Entwicklung notwendig sind.

Dazu gehören:

-          physiologische Bedürfnisse.

Sie brauchen Nahrung, Hygiene, einen Schlaf-Ruhe-Rhythmus und körperliche Zuwendung.

-          ein Bedürfnis nach Sicherheit.

Sie brauchen Schutz vor körperlichen und seelischen Krankheiten, Natureinwirkungen und materiellen Unsicherheiten.

-          ein Bedürfnis nach einfühlendem Verständnis und sozialer Bindung.

Sie brauchen einfühlsame Bezugspersonen, den Dialog, die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft.

-          ein Bedürfnis nach Wertschätzung.

Sie brauchen Anerkennung als seelisch und körperlich wertvolle Menschen.

-          ein Bedürfnis nach Anregung, Spiel- und Leistungsförderung.

Sie brauchen eine positive Unterstützung ihrer natürlichen Neugierde und ihres Forschungsdrangs.

-          ein Bedürfnis nach Selbstverwirklichung.

Sie brauchen Begleitung und Hilfestellung bei der Bewältigung von Lebensängsten sowie Unterstützung in der Entwicklung von Bedürfnissen, Fertigkeiten, Bewertungen und Gefühlen.

Im Unterschied zu Erwachsenen fehlen Kindern noch die Fähigkeiten und Fertigkeiten, um aus eigener Kraft die Grundbedürfnisse zu erfüllen. Es ist daher Aufgabe ihrer Eltern und erwachsenen Bezugspersonen, durch eine altersgemäße Betreuung und Erziehung dafür Sorge zu tragen.

Was ist denn im Sinne des Gesetzes eine Gefährdung des Kindeswohls?

Kindeswohlgefährdung

-          ist ein das Wohl und die Rechte eines Kindes (nach Maßgabe gesellschaftlich geltender Normen)

-          beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln bzw. ein Unterlassen einer angemessenen Sorge

-          durch Eltern oder andere Personen

-          in Familien oder Institutionen (beispielsweise auch in Vereinen)

-          das zu nicht zufälligen Verletzungen,

-          zu körperlichen und seelischen Schädigungen

-          und/oder Entwicklungsbeeinträchtigungen

eines Kindes (oder Jugendlichen) führen kann.

Eine Kindeswohlgefährdung kann durch körperliche Misshandlung, sexuelle Misshandlung, Vernachlässigung, psychische Misshandlung oder emotionale Misshandlung entstehen.

Der Schutz des Kindeswohls ist für alle verpflichtend, die mit und für Kinder arbeiten. Zahlreiche Jugendverbände haben bereits für ihre Verbandsarbeit entsprechende Leitlinien und Programme entwickelt, die den Schutz des Kindeswohls in ihren verbandlichen Gremien sicherstellen sollen.

Die Hessische Chorjugend hat sich ebenfalls des Themas angenommen. Zurzeit konzipiert eine Arbeitsgruppe des Vorstands ein Grundlagenpapier, das speziell auf die Belange der Chorjugend und ihrer Vereine zugeschnitten ist. Es enthält Handlungsempfehlungen wie in bestimmten Gefährdungssituationen zu handeln ist. Es sensibilisiert den Sachverhalt und schafft für die politisch Verantwortlichen den Nachweis, dass das Kindeswohl in der Chorjugend nachhaltig gefördert wird.

Im Frühjahr 2012 wird das Konzept in mehreren Regionalkonferenzen den Sängerkreisen und Vereinen vorgestellt und zur Anwendung empfohlen.

Aus einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt sich entnehmen, dass künftig ein Zusammenhang hergestellt werden soll zwischen Mittelzuwendungen in der Kinder- und Jugendarbeit und Nachweisen zum Kindeswohl und Ausschluss von Kindeswohlgefährdungen.

Wir sollten uns daher mit ganzer Kraft diesem Thema widmen.

Hessische Chorjugend / Werner Schupp, Vorsitzender

(unter Verwendung eines Textauszugs des BDKJ-Mainz)

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